Videotherapie – eine zeitgemäße Alternative zur klassischen logopädischen Therapie?
So schwierig die Zeit des ersten Corona-Lockdowns auch war, so hat sie dennoch ein konstruktive Ideen hervorgebracht. Eine solche Idee ist die sogenannte Videotherapie (telemedizinische Leistung = TML). Damit wird sichergestellt, dass die logopädische Therapie fortgesetzt werden kann, ohne sich der Ansteckungs- bzw. Übertragungsgefahr des Virus auszusetzen.
Aber was ist Videotherapie eigentlich?
Statt in unsere Praxis zu kommen, loggst Du sich von Zuhause online auf deinem Computer, Laptop oder Tablet in einen virtuellen Therapieraum ein. Dort triffst Du auf Dein*e Therapeut*in. Sämtliche Gespräche und Übungen finden vor dem Bildschirm statt.
Voraussetzung für die erfolgreiche Durchführung ist, den kognitiven und motorischen Anforderungen zu entsprechen, d.h. einen Computer konzentriert bedienen zu können bzw. eine Betreuungs- oder Bezugsperson zu haben, die einen bei der Bedienung unterstützt.
Welche Vor- und Nachteile hat die Videotherapie?
Videotherapie, auch TML genannt, ist in den meisten Fällen ein adäquater Ersatz für die persönliche Interaktion zwischen Therapeut*innen und Patient*innen. Es gibt einige Fälle, in denen gänzlich von Videotherapie abzuraten ist, wie beispielsweise in der Arbeit mit sehr kleinen Kindern (unter drei Jahre) oder Menschen mit Demenz.
Ein entscheidender Vorteil ist, dass die Videotherapie den Patient*innen, die in Isolation sind oder sich aktuell nicht in der Stadt aufhalten, ermöglicht, ihre Logopädie-Termine weiter wahrnehmen können. Die dadurch entstehende Regelmäßigkeit der Therapie wirkt sich wiederum förderlich auf das Erreichen der Therapieziele aus.
Die Videotherapie ist- wie wir finden- eine zeitgemäße und wichtige Option.
Werden Videotherapien von den Krankenkassen bezahlt?
Privatpatienten: ja, immer!
Kassenpatienten:
Ja! Jedoch muss der erste Termin persönlich in der Praxis stattfinden. Die Folgetermine dürfen online stattfinden.
Ausschlusskriterien für die Übernahme von Videotherapien gibt es (das Störungsbild „Dysphagie“ darf „online“ nicht behandelt werden, ebenso Kinder unter drei Jahren).
Kommt das für mich in Frage?
Bei Interesse melde Dich gerne bei uns, wir prüfen die Relevanz und leiten Dir nötige Formulare weiter.
Wichtig:
Bitte beantrage deine Verordnung frühzeitig.
Privatpatient*innen sind von der Regelung ausgenommen.
Wir freuen uns, Dich bei LAVOLÉ begrüßen zu dürfen, sowohl in unserer Praxis, als auch im virtuellen Therapieraum!